Wie können wir Ihnen helfen?

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Ist FastLaw eine cloud-gestützte Anwendung?

Ja,FastLaw ist eine cloud-gestützte Anwendung. Eine cloudgestützte Anwendung kannmit Hilfe eines Geräts erreicht werden, das mit dem Internet verbunden ist.Hauptvorteile:

  • erweiterte Datensicherheit;
  • automatische Software-Updates ersparen Ihnen Zeit.

Gibt es einen Unterschied zwischen der KOSTENLOSEN Testversion und den kostenpflichtigen Abonnements?

Es Gibt keinen Unterschied zwischen der KOSTENLOSEN Testversion und den kostenpflichtigen Abonnements.

Wo werden meine Daten gespeichert?

FastLaw bietet eine einzige Datenregion, in der alle Daten gespeichert werden - Europa-DE (Frankfurt, Deutschland). Derzeit bieten wir keine Datenspeicherung in anderen Regionen an. Wenn Sie die Speicherung in eineranderen Region benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung per E-Mail an: support@fastlaw.eu.

Kann ich Daten von meiner vorherigen Software an FastLaw importieren.

Wenn Sie in der Lage sind, Daten von Ihrem vorherigen System im CSV-(UFT‑8)-Formatzu exportieren oder Daten von einem anderen Format zu CSV (UFT-8) zu kopieren,

Derzeit bietet FastLaw nur die Möglichkeit, die folgenden Informationen zu importieren- Kunden, Fälle, Kontakte.

Für einen erfolgreichen Import sollten die folgenden Schritte ausgeführt werden:

  • einige Daten sollten vorab in der FastLaw-Plattformausgefüllt werden
  • für sämtliche Daten sollte eine separateImportvorlagendatei (*csv) von FastLaw heruntergeladen werden
  • zu importierende Daten sollten gemäß derbereitgestellten Vorlage in die Importvorlagedatei eingetragen werden
  • die abschließende Importdatei sollte auf dieFastLaw-Plattform hochgeladen werden

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Import von Informationen aufdie FastLaw-Plattform ist hier verfügbar und unser HelpDesk steht bereit, umSie bei jedem Schritt falls und wenn erforderlich zu unterstützen.

Wie funktioniert die KOSTENFREIE 30-tägige Testversion?

FastLaw bietet die Möglichkeit, sich während des KOSTENFREIEN 30-tägigen Testzeitraums zwischen zwei Optionen zu entscheiden. Bei Bedarf werden Sie in der Lage sein, während des gesamten KOSTENFREIEN Testzeitraums zwischen den beiden Optionen zuwechseln. Sie können diesen Wechsel während dieses Zeitraums unbegrenzte Maleausführen.

Bitte beachten Sie, dass der Wechsel zwischen den beiden Optionen alle Daten löscht, die in die Plattform eingefügt wurden, und Ihnen wieder unseren standardmäßigen (mit oder ohne DEMO-Daten) Vorlagen datensatz anbietet. Wir empfehlen Ihnen, eine endgültige Anpassung gemäß den Bedürfnissen Ihrer Firma nur auf derVersion ohne DEMO-Daten vorzunehmen, nachdem Sie sich mit der Plattform umfassend vertraut gemacht haben und die Entscheidung getroffen haben, die Nutzung fortzusetzen.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie eine Anpassung an der Version mit den DEMO-Daten vornehmen, alle Einstellungen zurücksetzen müssen, da Sie ansonstenalle DEMO-Daten vom System löschen müssen (bitte beachten Sie, dass es sichhierbei um einen sehr zeitintensiven Vorgang handeln würde).

Wenn Sie Fragen haben, oder wenn Sie etwas klären möchten, zögern Sie bitte nicht,mit uns per E-Mail über support@fastlaw.eu in Kontakt zu tretenoder uns unter +371 26 370 348 anzurufen (Englisch/ Russisch/Lettisch).

KOSTENFREIE Testversion ohne DEMO-Daten - was bedeutet das?

Nach der Auswahl der Testoption ohne DEMO-Daten sind Sie in der Lage, mit der Anpassung Ihres Accounts zu beginnen, damit er Ihren Bedürfnissen entspricht (d. H. Systemeinstellungen, Sortierer usw.) Wir empfehlen Ihnen, diese Option nur dann auszuwählen, wenn Sie bereits mit der Funktionsweise der FastLaw-Plattform vertraut sind. Was die Testplattform mit DEMO-Daten betrifft, so können Sie die Plattform immer noch erkunden und ihre Funktionsweise testen.

Sie sind außerdem in der Lage während des KOSTENLFREIEN Testzeitraums zwischen den Versionen mit und ohne DEMO-Daten zu wechseln.

KOSTENFREIE Testversion mit DEMO-Daten - was bedeutet das?

Nach der Auswahl der Testoption mit den DEMO-Daten wird FastLaw alle notwendigen Datensätze für Sie erstellen, einschließlich Klienten, Fälle, Benutzer, Rechnungen und anderen Informationseingaben, damit Sie sehen können, wie die Plattform aussehen würde. Diese Option ist dafür vorgesehen, Ihnen zu ermöglichen, sich mit der Plattform und ihrer Funktionsweise umfassend vertraut zu machen.

Sie sind außerdem in der Lage während des KOSTENFREIEN Testzeitraums zwischen den Versionen mit und ohne DEMO-Daten zu wechseln. Nachdem Sie sich mit der Plattform und ihrer Funktionsweise umfassend vertraut gemacht haben, würden wir Ihnen empfehlen für die endgültige Gewöhnung zu der Version ohne die DEMO-Daten zu wechseln.

Gibt es Unterschiede in der Liste der verfügbaren Funktionen je nach gewähltem Plan?

Die Liste der Funktionen ist für alle Abonnementspläne gleich.

Wie funktioniert der tägliche Abonnementsplan?

Der tägliche Abonnementsplan bietet die Option, Ihre Kosten zu optimieren und weniger Zeit für die Organisation von Abonnements aufzuwenden. Wenn Sie mit Anwälten auf Projektbasis Kooperationsvereinbarungen getroffen haben, ist dies ein hervorragender Optionsplan, da nur die Tage mit einem Betrag von 1,49 EUR pro Tag + MwSt. berechnet und in Rechnung gestellt werden, an denen die FastLaw-Plattform benutzt wird. Der tägliche Abonnementsplan wendet die folgenden Bedingungen an:

- wenn sich der Benutzer anmeldet und die Plattform aktiv benutzt (einen Eintrag ergänzt, bearbeitet, öffnet oder schließt oder Benachrichtigungen oder eine Aufgabe anzeigt)

- wenn ein anderer aktiver Benutzer Zeiterfassungen oder Ausgaben im Namen des Benutzers tätigt, wird die Plattform den Betrag mit dem Nutzer abrechnen, für den der Auftrag erteilt wurde. Wenn beide Benutzer über ein Abonnement für den täglichen Abonnementsplan verfügen, wird der Tag für beide Benutzer berechnet.

- Wenn zweimal Erfassungen oder Ausgaben hinzugefügt werden, das Datum für jede Erfassung oder Ausgabe unterschiedlich ist, wird die Plattform dies als zwei oder sogar drei Tage berechnen, wenn keine Erfassungen hinzugefügt werden, wird die Plattform das Datum einfügen, an dem die Erfassung vorgenommen wurde.

Tage werden am Ende des Zahlungszeitraums berechnet und die Rechnung ausgestellt.

Kann ich mein Abonnement zu jeder Zeit beenden?

Beizwei unserer Abonnementspläne sind Sie in der Lage, Ihr Abonnement wann immerSie es wünschen zu beenden. Wenn Sie den Abonnementsplan „Bestseller“abonnieren, beträgt die Mindestverpflichtung 12 Monate. Bitte beachten Sie,dass für die aktuelle Laufzeit keine Rückerstattungen vorgesehen sind.

Nach demEnde des Abonnementsplans werden Sie in der Lage sein, die Plattform bis zumEnde des Zahlungszeitraums zu nutzen und danach wird Ihr Account auf derPlattform geschlossen und die mit Ihrem Account verknüpften Daten werdengelöscht.

Wie wird die monatliche Gebühr für mein FastLaw-Abonnement berechnet?

Es hängt von dem Abonnementsplan ab, den Sie ausgewählt haben.

1) Wenn alle Abonnements monatlich gezahlt werden, wird die Zahlung für den nächsten Zeitraum (Monat) berechnet.

Nach dem 30-tägigen KOSTENFREIEN Testzeitraum wird die Abonnementgebühr automatisch über die eingereichte Zahlungskarte für den nächsten Zeitraum (Monat) in Rechnung gestellt.

Wenn es zum Beispiel drei Benutzer gibt und sie haben mit der Nutzung von FastLaw am 14. März begonnen, endet der KOSTENFREIE Testzeitraum am 13. April. Am 14. April wird eine Rechnung für den Zeitraum vom 14. April bis zu 13. Mai ausgestellt. Am 15. April wird die Zahlung über einen Betrag von 3 x 20,00 EUR = 60,00 EUR + MwSt. automatisch von der eingereichten Zahlungskarte abgebucht.

2. Wenn alle Abonnements täglich gezahlte Abonnements sind, wird die Zahlung für den vorangehenden Monat berechnet.

Nach dem 30-tägigen KOSTENFREIEN Testzeitraum erfasst die Plattform die aktiven Tage der Benutzer für den nächsten Zeitraum und eine automatische Zahlung wird berechnet und von Ihrer eingereichten Zahlungskarte am Ende des Zeitraums abgebucht.

Wenn der Benutzer zum Beispiel am 14. März mit der Nutzung von FastLaw begann, endet der KOSTENFREIE Testzeitraum am 13. April. Der 14. April wird dann der erste Tag des nächsten Zeitraums sein, an dem die Plattform beginnen wird, die aktiv genutzten Tage zu zählen. Der 13. Mai wird der letzte Tag des Zeitraums sein. Am 14. Mai erfolgt die Berechnung für den Zeitraum 14. April bis 13. Mai. Am 15. Mai wird die Zahlung über die Anzahl der Tage x 1,49 EUR + MwSt. berechnet und automatisch von der eingereichten Zahlungskarte abgebucht. Wenn Sie über beide Abonnementspläne verfügen - monatlich und täglich - werden beide Berechnungsoptionen in einer Rechnung kombiniert. Wenn wir als Beispiel die vorherigen Termine heranziehen, wird eine Rechnung den zukünftigen und den vergangenen Zeitraum umfassen. Am 14. April wird die erste Rechnung von FastLaw für die monatlichen Abonnements für den Zeitraum vom 14. April bis zum 13. Mai ausgestellt. Die nächste Rechnung wird am 14. Mai ausgestellt - diese enthält eine monatliche Abonnementsberechnung für den nächsten Zeitraum (14. Mai - 13. Juni) UND die täglichen Abonnements für den vorherigen Zeitraum (14. April - 13. Mai)

Kann ich unter dem gleichen Klienten individuelle Preislisten für jeden Fall führen?

Ja, es ist möglich, eine einzige Preisliste für jeden Fall zu erstellen, sogar dann, wenn ein Klient in allen Fällen derselbe ist. Wenn Sie eine Preisliste unter einem Klienten einstellen, wird diese automatisch vorab gefüllt, wenn Sie einen neuen Fall unter diesem Klienten öffnen, allerdings kann die Preisliste zu jeder Zeit bearbeitet werden. Wenn Rechnungen bereits an Kunden ausgesandt wurden („Rechnungsstatus - Nicht beglichen“), bleiben diese Rechnungen von den Veränderungen an der Preisliste unberührt.

Kann ich Rechnungen von verschiedenen Rechnungsstellung an Klienten versenden?

Ja, esist möglich, Rechnungen mit verschiedenen Rechnungsstellerangaben abzusenden.Unter dem Abschnitt „Admin - Supplier“ ist es möglich, so vieleRechnungssteller zu erstellen wie erforderlich. Wenn Sie einen neuen Klientenhinzufügen, können Sie bestimmen, welcher Rechnungssteller für diesen Kundenzum Standard wird. Für Fälle unter diesem Klienten werden die Angaben desKlienten automatisch übernommen, aber es besteht die Möglichkeit, dies fürjeden Fall bei Bedarf individuell zu ändern.

Kann ich Rechnungen in verschiedenen Sprachen an Klienten versenden?

FastLaw bietet die Möglichkeit, die im System verwendete Sprache einzustellen. Unter dem Abschnitt „Admin - System“ besteht die Möglichkeit, die Standardsprache und andere verwendete Sprachen zu definieren. Wenn Sie die Plattform benutzen, wird die Möglichkeit bestehen, eine der Sprachen für den Klienten und/oder die Fallsprache auszuwählen, Rechnungsvorlagen in diesen Sprachen einzustellen und zu verwenden (die angebotenen Standardsprachen für Rechnungsvorlagen sind die gleichen, die FastLaw für die Standardsprache der Plattform anbietet. Wenn Sie den Klienten Zustellungen in einer anderen Sprache als denen, die angeboten werden, machen möchten, setzen Sie sich bitte über E-Mail an support@fastlaw.eu mit uns in Verbindung und wir werden die Rechnungsvorlage in der Sprache, die nicht auf der Plattform verfügbar ist, erstellen) und die Plattform wird Sie über die Sprache informieren, in der die Zeiterfassungen geschrieben werden sollten, damit die Rechnungsspezifikation in der gleichen Sprache erfolgen kann wie der Rest der Rechnung.

Ist FastLaw eine cloud-gestützte Anwendung?

Ja,FastLaw ist eine cloud-gestützte Anwendung. Eine cloudgestützte Anwendung kannmit Hilfe eines Geräts erreicht werden, das mit dem Internet verbunden ist.Hauptvorteile:

  • erweiterte Datensicherheit;
  • automatische Software-Updates ersparen Ihnen Zeit.

Gibt es einen Unterschied zwischen der KOSTENLOSEN Testversion und den kostenpflichtigen Abonnements?

Es Gibt keinen Unterschied zwischen der KOSTENLOSEN Testversion und den kostenpflichtigen Abonnements.

Wo werden meine Daten gespeichert?

FastLaw bietet eine einzige Datenregion, in der alle Daten gespeichert werden - Europa-DE (Frankfurt, Deutschland). Derzeit bieten wir keine Datenspeicherung in anderen Regionen an. Wenn Sie die Speicherung in eineranderen Region benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung per E-Mail an: support@fastlaw.eu.

Kann ich Daten von meiner vorherigen Software an FastLaw importieren.

Wenn Sie in der Lage sind, Daten von Ihrem vorherigen System im CSV-(UFT‑8)-Formatzu exportieren oder Daten von einem anderen Format zu CSV (UFT-8) zu kopieren,

Derzeit bietet FastLaw nur die Möglichkeit, die folgenden Informationen zu importieren- Kunden, Fälle, Kontakte.

Für einen erfolgreichen Import sollten die folgenden Schritte ausgeführt werden:

  • einige Daten sollten vorab in der FastLaw-Plattformausgefüllt werden
  • für sämtliche Daten sollte eine separateImportvorlagendatei (*csv) von FastLaw heruntergeladen werden
  • zu importierende Daten sollten gemäß derbereitgestellten Vorlage in die Importvorlagedatei eingetragen werden
  • die abschließende Importdatei sollte auf dieFastLaw-Plattform hochgeladen werden

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Import von Informationen aufdie FastLaw-Plattform ist hier verfügbar und unser HelpDesk steht bereit, umSie bei jedem Schritt falls und wenn erforderlich zu unterstützen.

Wie funktioniert die KOSTENFREIE 30-tägige Testversion?

FastLaw bietet die Möglichkeit, sich während des KOSTENFREIEN 30-tägigen Testzeitraums zwischen zwei Optionen zu entscheiden. Bei Bedarf werden Sie in der Lage sein, während des gesamten KOSTENFREIEN Testzeitraums zwischen den beiden Optionen zuwechseln. Sie können diesen Wechsel während dieses Zeitraums unbegrenzte Maleausführen.

Bitte beachten Sie, dass der Wechsel zwischen den beiden Optionen alle Daten löscht, die in die Plattform eingefügt wurden, und Ihnen wieder unseren standardmäßigen (mit oder ohne DEMO-Daten) Vorlagen datensatz anbietet. Wir empfehlen Ihnen, eine endgültige Anpassung gemäß den Bedürfnissen Ihrer Firma nur auf derVersion ohne DEMO-Daten vorzunehmen, nachdem Sie sich mit der Plattform umfassend vertraut gemacht haben und die Entscheidung getroffen haben, die Nutzung fortzusetzen.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie eine Anpassung an der Version mit den DEMO-Daten vornehmen, alle Einstellungen zurücksetzen müssen, da Sie ansonstenalle DEMO-Daten vom System löschen müssen (bitte beachten Sie, dass es sichhierbei um einen sehr zeitintensiven Vorgang handeln würde).

Wenn Sie Fragen haben, oder wenn Sie etwas klären möchten, zögern Sie bitte nicht,mit uns per E-Mail über support@fastlaw.eu in Kontakt zu tretenoder uns unter +371 26 370 348 anzurufen (Englisch/ Russisch/Lettisch).

KOSTENFREIE Testversion ohne DEMO-Daten - was bedeutet das?

Nach der Auswahl der Testoption ohne DEMO-Daten sind Sie in der Lage, mit der Anpassung Ihres Accounts zu beginnen, damit er Ihren Bedürfnissen entspricht (d. H. Systemeinstellungen, Sortierer usw.) Wir empfehlen Ihnen, diese Option nur dann auszuwählen, wenn Sie bereits mit der Funktionsweise der FastLaw-Plattform vertraut sind. Was die Testplattform mit DEMO-Daten betrifft, so können Sie die Plattform immer noch erkunden und ihre Funktionsweise testen.

Sie sind außerdem in der Lage während des KOSTENLFREIEN Testzeitraums zwischen den Versionen mit und ohne DEMO-Daten zu wechseln.

KOSTENFREIE Testversion mit DEMO-Daten - was bedeutet das?

Nach der Auswahl der Testoption mit den DEMO-Daten wird FastLaw alle notwendigen Datensätze für Sie erstellen, einschließlich Klienten, Fälle, Benutzer, Rechnungen und anderen Informationseingaben, damit Sie sehen können, wie die Plattform aussehen würde. Diese Option ist dafür vorgesehen, Ihnen zu ermöglichen, sich mit der Plattform und ihrer Funktionsweise umfassend vertraut zu machen.

Sie sind außerdem in der Lage während des KOSTENFREIEN Testzeitraums zwischen den Versionen mit und ohne DEMO-Daten zu wechseln. Nachdem Sie sich mit der Plattform und ihrer Funktionsweise umfassend vertraut gemacht haben, würden wir Ihnen empfehlen für die endgültige Gewöhnung zu der Version ohne die DEMO-Daten zu wechseln.

Gibt es Unterschiede in der Liste der verfügbaren Funktionen je nach gewähltem Plan?

Die Liste der Funktionen ist für alle Abonnementspläne gleich.

Wie funktioniert der tägliche Abonnementsplan?

Der tägliche Abonnementsplan bietet die Option, Ihre Kosten zu optimieren und weniger Zeit für die Organisation von Abonnements aufzuwenden. Wenn Sie mit Anwälten auf Projektbasis Kooperationsvereinbarungen getroffen haben, ist dies ein hervorragender Optionsplan, da nur die Tage mit einem Betrag von 1,49 EUR pro Tag + MwSt. berechnet und in Rechnung gestellt werden, an denen die FastLaw-Plattform benutzt wird. Der tägliche Abonnementsplan wendet die folgenden Bedingungen an:

- wenn sich der Benutzer anmeldet und die Plattform aktiv benutzt (einen Eintrag ergänzt, bearbeitet, öffnet oder schließt oder Benachrichtigungen oder eine Aufgabe anzeigt)

- wenn ein anderer aktiver Benutzer Zeiterfassungen oder Ausgaben im Namen des Benutzers tätigt, wird die Plattform den Betrag mit dem Nutzer abrechnen, für den der Auftrag erteilt wurde. Wenn beide Benutzer über ein Abonnement für den täglichen Abonnementsplan verfügen, wird der Tag für beide Benutzer berechnet.

- Wenn zweimal Erfassungen oder Ausgaben hinzugefügt werden, das Datum für jede Erfassung oder Ausgabe unterschiedlich ist, wird die Plattform dies als zwei oder sogar drei Tage berechnen, wenn keine Erfassungen hinzugefügt werden, wird die Plattform das Datum einfügen, an dem die Erfassung vorgenommen wurde.

Tage werden am Ende des Zahlungszeitraums berechnet und die Rechnung ausgestellt.

Kann ich mein Abonnement zu jeder Zeit beenden?

Beizwei unserer Abonnementspläne sind Sie in der Lage, Ihr Abonnement wann immerSie es wünschen zu beenden. Wenn Sie den Abonnementsplan „Bestseller“abonnieren, beträgt die Mindestverpflichtung 12 Monate. Bitte beachten Sie,dass für die aktuelle Laufzeit keine Rückerstattungen vorgesehen sind.

Nach demEnde des Abonnementsplans werden Sie in der Lage sein, die Plattform bis zumEnde des Zahlungszeitraums zu nutzen und danach wird Ihr Account auf derPlattform geschlossen und die mit Ihrem Account verknüpften Daten werdengelöscht.

Wie wird die monatliche Gebühr für mein FastLaw-Abonnement berechnet?

Es hängt von dem Abonnementsplan ab, den Sie ausgewählt haben.

1) Wenn alle Abonnements monatlich gezahlt werden, wird die Zahlung für den nächsten Zeitraum (Monat) berechnet.

Nach dem 30-tägigen KOSTENFREIEN Testzeitraum wird die Abonnementgebühr automatisch über die eingereichte Zahlungskarte für den nächsten Zeitraum (Monat) in Rechnung gestellt.

Wenn es zum Beispiel drei Benutzer gibt und sie haben mit der Nutzung von FastLaw am 14. März begonnen, endet der KOSTENFREIE Testzeitraum am 13. April. Am 14. April wird eine Rechnung für den Zeitraum vom 14. April bis zu 13. Mai ausgestellt. Am 15. April wird die Zahlung über einen Betrag von 3 x 20,00 EUR = 60,00 EUR + MwSt. automatisch von der eingereichten Zahlungskarte abgebucht.

2. Wenn alle Abonnements täglich gezahlte Abonnements sind, wird die Zahlung für den vorangehenden Monat berechnet.

Nach dem 30-tägigen KOSTENFREIEN Testzeitraum erfasst die Plattform die aktiven Tage der Benutzer für den nächsten Zeitraum und eine automatische Zahlung wird berechnet und von Ihrer eingereichten Zahlungskarte am Ende des Zeitraums abgebucht.

Wenn der Benutzer zum Beispiel am 14. März mit der Nutzung von FastLaw begann, endet der KOSTENFREIE Testzeitraum am 13. April. Der 14. April wird dann der erste Tag des nächsten Zeitraums sein, an dem die Plattform beginnen wird, die aktiv genutzten Tage zu zählen. Der 13. Mai wird der letzte Tag des Zeitraums sein. Am 14. Mai erfolgt die Berechnung für den Zeitraum 14. April bis 13. Mai. Am 15. Mai wird die Zahlung über die Anzahl der Tage x 1,49 EUR + MwSt. berechnet und automatisch von der eingereichten Zahlungskarte abgebucht. Wenn Sie über beide Abonnementspläne verfügen - monatlich und täglich - werden beide Berechnungsoptionen in einer Rechnung kombiniert. Wenn wir als Beispiel die vorherigen Termine heranziehen, wird eine Rechnung den zukünftigen und den vergangenen Zeitraum umfassen. Am 14. April wird die erste Rechnung von FastLaw für die monatlichen Abonnements für den Zeitraum vom 14. April bis zum 13. Mai ausgestellt. Die nächste Rechnung wird am 14. Mai ausgestellt - diese enthält eine monatliche Abonnementsberechnung für den nächsten Zeitraum (14. Mai - 13. Juni) UND die täglichen Abonnements für den vorherigen Zeitraum (14. April - 13. Mai)

Kann ich unter dem gleichen Klienten individuelle Preislisten für jeden Fall führen?

Ja, es ist möglich, eine einzige Preisliste für jeden Fall zu erstellen, sogar dann, wenn ein Klient in allen Fällen derselbe ist. Wenn Sie eine Preisliste unter einem Klienten einstellen, wird diese automatisch vorab gefüllt, wenn Sie einen neuen Fall unter diesem Klienten öffnen, allerdings kann die Preisliste zu jeder Zeit bearbeitet werden. Wenn Rechnungen bereits an Kunden ausgesandt wurden („Rechnungsstatus - Nicht beglichen“), bleiben diese Rechnungen von den Veränderungen an der Preisliste unberührt.

Kann ich Rechnungen von verschiedenen Rechnungsstellung an Klienten versenden?

Ja, esist möglich, Rechnungen mit verschiedenen Rechnungsstellerangaben abzusenden.Unter dem Abschnitt „Admin - Supplier“ ist es möglich, so vieleRechnungssteller zu erstellen wie erforderlich. Wenn Sie einen neuen Klientenhinzufügen, können Sie bestimmen, welcher Rechnungssteller für diesen Kundenzum Standard wird. Für Fälle unter diesem Klienten werden die Angaben desKlienten automatisch übernommen, aber es besteht die Möglichkeit, dies fürjeden Fall bei Bedarf individuell zu ändern.

Kann ich Rechnungen in verschiedenen Sprachen an Klienten versenden?

FastLaw bietet die Möglichkeit, die im System verwendete Sprache einzustellen. Unter dem Abschnitt „Admin - System“ besteht die Möglichkeit, die Standardsprache und andere verwendete Sprachen zu definieren. Wenn Sie die Plattform benutzen, wird die Möglichkeit bestehen, eine der Sprachen für den Klienten und/oder die Fallsprache auszuwählen, Rechnungsvorlagen in diesen Sprachen einzustellen und zu verwenden (die angebotenen Standardsprachen für Rechnungsvorlagen sind die gleichen, die FastLaw für die Standardsprache der Plattform anbietet. Wenn Sie den Klienten Zustellungen in einer anderen Sprache als denen, die angeboten werden, machen möchten, setzen Sie sich bitte über E-Mail an support@fastlaw.eu mit uns in Verbindung und wir werden die Rechnungsvorlage in der Sprache, die nicht auf der Plattform verfügbar ist, erstellen) und die Plattform wird Sie über die Sprache informieren, in der die Zeiterfassungen geschrieben werden sollten, damit die Rechnungsspezifikation in der gleichen Sprache erfolgen kann wie der Rest der Rechnung.